Die Christliche Hospizstiftung ist als gemeinnützige und mildtätige Stiftung anerkannt.
Privatpersonen und Unternehmen können jährlich Zuwendungen in Höhe von 20% des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend machen.
Der Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte ist unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass ein Spender seine im Jahr 2007 geleistete Spende auch noch im Jahr z. B. 2017 vortragen kann, was vor allem von Vorteil ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde.
Zuwendungen bis zu 1 Mio. Euro in das Grundstockvermögen einer Stiftung können über zehn Jahre abgesetzt werden.
Verheiratete können den Betrag von 1 Mio. Euro pro Ehegatte, und damit doppelt, geltend machen.